Entrümpelung steuerlich absetzen: So geht's
Kann man Entrümpelung von der Steuer absetzen?
In bestimmten Fällen JA! Wir zeigen, wann und wie Sie Entrümpelungskosten absetzen können.
Fall 1: Haushaltsnahe Dienstleistungen
Absetzbar: 20% der Arbeitskosten, max. 4.000€/Jahr
Voraussetzung: Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten
Zahlung: Überweisung (kein Bargeld!)
Wo eintragen: Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Was zählt als Arbeitskosten?
✓ Personalkosten (Lohn der Entrümpler)
✓ Anfahrtskosten
✓ Maschineneinsatz
❌ NICHT absetzbar: Entsorgungskosten, Materialkosten
Fall 2: Vermietete Immobilie
Werbungskosten: 100% absetzbar!
Bedingung: Wohnung muss vermietet sein/werden
Beispiel: Entrümpelung nach Auszug Mieter = voll absetzbar
Fall 3: Umzug aus beruflichen Gründen
Umzugskosten: Als Werbungskosten absetzbar
Bedingung: Jobwechsel, Versetzung
Pauschale: 886€ (Ledige), 1.773€ (Verheiratete) 2025
Fall 4: Erbfall & Nachlass
Nachlasskosten können vom Erbe abgezogen werden:
• Bei Erbschaftssteuer relevant
• Nur bei größeren Erbschaften
• Freibetrag: 400.000€ (Kinder), 500.000€ (Ehepartner)
Wichtig: Richtige Rechnung
Für Steuerabzug benötigt:
✓ Rechnung mit Ausweisung Arbeitskosten
✓ Überweisung (Kontoauszug)
✓ Name & Adresse Auftragnehmer
✓ Leistungsdatum & -ort
Beispiel-Rechnung
Gesamtkosten: 2.000€
Davon Arbeitskosten: 1.200€
Davon Entsorgung: 800€
→ Steuerersparnis: 20% von 1.200€ = 240€
Tipp vom Steuerberater
Lassen Sie sich die Rechnung aufschlüsseln in:
• Arbeitskosten (absetzbar)
• Entsorgungskosten (nicht absetzbar)
So maximieren Sie den Steuervorteil!