Entrümpelung steuerlich absetzen: So geht's | EntrümpelungPro Blog
12.1.20265 min

Entrümpelung steuerlich absetzen: So geht's

Kann man Entrümpelung von der Steuer absetzen?

In bestimmten Fällen JA! Wir zeigen, wann und wie Sie Entrümpelungskosten absetzen können.

Fall 1: Haushaltsnahe Dienstleistungen

Absetzbar: 20% der Arbeitskosten, max. 4.000€/Jahr
Voraussetzung: Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten
Zahlung: Überweisung (kein Bargeld!)
Wo eintragen: Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Was zählt als Arbeitskosten?

✓ Personalkosten (Lohn der Entrümpler)
✓ Anfahrtskosten
✓ Maschineneinsatz
❌ NICHT absetzbar: Entsorgungskosten, Materialkosten

Fall 2: Vermietete Immobilie

Werbungskosten: 100% absetzbar!
Bedingung: Wohnung muss vermietet sein/werden
Beispiel: Entrümpelung nach Auszug Mieter = voll absetzbar

Fall 3: Umzug aus beruflichen Gründen

Umzugskosten: Als Werbungskosten absetzbar
Bedingung: Jobwechsel, Versetzung
Pauschale: 886€ (Ledige), 1.773€ (Verheiratete) 2025

Fall 4: Erbfall & Nachlass

Nachlasskosten können vom Erbe abgezogen werden:
• Bei Erbschaftssteuer relevant
• Nur bei größeren Erbschaften
• Freibetrag: 400.000€ (Kinder), 500.000€ (Ehepartner)

Wichtig: Richtige Rechnung

Für Steuerabzug benötigt:
✓ Rechnung mit Ausweisung Arbeitskosten
✓ Überweisung (Kontoauszug)
✓ Name & Adresse Auftragnehmer
✓ Leistungsdatum & -ort

Beispiel-Rechnung

Gesamtkosten: 2.000€
Davon Arbeitskosten: 1.200€
Davon Entsorgung: 800€
→ Steuerersparnis: 20% von 1.200€ = 240€

Tipp vom Steuerberater

Lassen Sie sich die Rechnung aufschlüsseln in:
• Arbeitskosten (absetzbar)
• Entsorgungskosten (nicht absetzbar)
So maximieren Sie den Steuervorteil!

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